Allgemeine Geschäftsbedingungen

SEBASTIAN SCHIKOR, Dittrich-Bonhoeffer Strasse 12, 06406 BERNBURG

DER ERWERB DES VERANSTALTUNGSTICKETS BERECHTIGT UND VERPFLICHTET DEN ERWERBER UND DEN BESUCHER GEMÄSS DEN NACHFOLGENDEN AGB. DIESE GELTEN NUR FÜR DIE RECHTLICHE BEZIEHUNG ZWISCHEN DEM ERWERBER DER EINTRITTSKARTE UND SEBASTIAN SCHIKOR  (VERANSTALTER). BEI EINER WEITERGABE DER EINTRITTSKARTE HAFTET DER VERÄUSSERER FÜR DIE KENNTNISERLANGUNG UND DAS ANERKENNTNIS DIESER AGB DURCH DEN ERWERBEDIESE AGB GELTEN AUSSERDEM NUR FÜR VERANSTALTUNGEN, DIE DIE SEBASTIAN SCHIKOR ALS VERANSTALTER DURCHFÜHRTINHALT:

1 ZUTRITT JUGENDLICHER
2 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
3 WEITERVERKAUF VON VERANSTALTUNGSTICKETS
4 HAUSORDNUNG/BENUTZUNGSORDNUNG
5 EINLASSVERWEIGERUNG UND VERANSTALTUNGSVERWEIS AUS WICHTIGEM GRUND
6 DURCHFÜHRUNG, VERLEGUNG ODER AUSFALL DER VERANSTALTUNG / RÜCKNAHME UND ERSTATTUNG DES VERANSTALTUNGSTICKETS
7 URHEBERRECHT, TON- UND BILDAUFNAHMEN, PERSÖNLICHKEITSRECHT
8 ANWENDBARES RECHT
WICHTIGE HINWEISE FÜR SEBASTIAN SCHIKOR

1. Zutritt Jugendlicher

(A) JUGENDLICHE UNTER 15 JAHREN HABEN FREIEN ZUTRITT ZU DEN VERANSTALTUNGEN. DER ZUTRITT ZU DER VERANSTALTUNG IST NUR MIT GÜLTIGEM VERANSTALTUNGSTICKET UND GÜLTIGEM PERSONALAUSWEIS GESTATTET. ES GILT DAS GESETZ ZUM SCHUTZ DER JUGEND IN DER ÖFFENTLICHKEIT.

(B) FÜR ABENDVERANSTALTUNGEN UND EINZELNE TICKETKATEGORIEN KÖNNEN BESONDERE REGELUNGEN GELTEN. DER BESUCHER HAT SICH VOR DEM KAUF EINES VERANSTALTUNGSTICKETS DARÜBER ZU INFORMIEREN.

(C) ES KÖNNEN FÜR BESTIMME VERANSTALTUNG INDIVIDUELLE ALTERSBESCHRÄNKUNG GELTEN. DIESE KÖNNEN DER JEWEILIGEN VERANSTALTUNGSBESCHREIBUNG ENTNOMMEN WERDEN. DER GAST HAT SICH VOR DEM KAUF ÜBER DIE JEWEILIGEN ALTERSBESCHRÄNKUNGEN ZU INFORMIEREN.

(D) SOLLTE FÜR EINE VERANSTALTUNG EINE VOLLMACHT DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN UNTERSCHRIEBEN WERDEN AKZEPTIERT DER GAST, DASS DIE VOLLMACHT DEN MITARBEITENDEN DES ORDNUNGSDIENST VOR ORT AUSGEHÄNDIGT WIRD UND DIE VOLLMACHT IM RAHMEN DER VERANSTALTUNG ARCHIVIERT WIRD. AUSSERDEM WERDEN DIE DATENSCHUTZBEDINGUNGEN AKZEPTIERT

2. Haftungsbeschränkungen

(A) DER VERANSTALTER HAFTET IN JEDEM FALL UNBESCHRÄNKT FÜR VORSÄTZLICH ODER GROB FAHRLÄSSIG VERURSACHTE SCHÄDEN, BEI ARGLISTIGEM VERSCHWEIGEN VON MÄNGELN, SOWIE FÜR SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT.

(B) BEI VERLETZUNG WESENTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN (SOG. KARDINALPFLICHTEN), DIE NUR AUF EINFACHER FAHRLÄSSIGKEIT BERUHT, HAFTET DER VERANSTALTER BESCHRÄNKT AUF DEN ERSATZ DES VORHERSEHBAREN, VERTRAGSTYPISCHEN SCHADENS.

(C) AUSSER DEN IN DEN ZIFFERN (A) UND (B) GENANNTEN FÄLLEN HAFTET DER VERANSTALTER NICHT FÜR SCHÄDEN, DIE DURCH EINFACHE FAHRLÄSSIGKEIT VERURSACHT WURDEN

(D) SOWEIT DIE HAFTUNG DES VERANSTALTERS NACH DEN VORSTEHENDEN ABSÄTZEN AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT IST, GILT DIES AUCH FÜR DIE HAFTUNG IHRER ERFÜLLUNGS- UND VERRICHTUNGSGEHILFEN.

3. Weiterverkauf von Veranstaltungstickets

DER KAUF VON VERANSTALTUNGSTICKETS IST AUSDRÜCKLICH NUR ZU PRIVATEN ZWECKEN ERLAUBT. EIN GEWERBLICHER WEITERVERKAUF ZU HÖHEREN, ALS AUF DEM VERANSTALTUNGSTICKET AUSGEWIESENEN PREISEN IST AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT.

4. Hausordnung / Benutzungsordnung

MIT ERWERB DES VERANSTALTUNGSTICKETS ERKENNT DER ERWERBER DIE HAUS- UND BENUTZUNGSORDNUNGEN DER EINZELNEN VERANSTALTUNGSSTÄTTEN AN. DARÜBER HINAUS WERDEN FOLGENDE NUTZUNGSREGELN FÜR VERANSTALTUNGEN ANERKANNT:

(1) Generelle Benutzungsregeln

(A) DAS MITBRINGEN VON GLASBEHÄLTERN, FLASCHEN, PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN, FACKELN, LASERPOINTER, SOWIE WAFFEN (ODER ALS WAFFEN EINSETZBARE GEGENSTÄNDE) IST UNTERSAGT. DIE MAXIMALE TASCHENGRÖßE BETRÄGT A4. IN AUSNNAHMEFÄLLEN SIND BEI DER MITNAHME VON HANDTÜCHERN UND KLEIDUNGSSTÜCKEN AUCH GRÖßERE TASCHEN GESTATTET. EBENFALLS UNTERSAGT IST DAS MITBRINGEN VON POWERBANKS, WELCHE GRÖßER ALS SMARTPHONES SIND, UND SELFIESTICKS MIT METALLISCHEN BESTANDTEILEN. SELFIESTICKS, DIE AUSSCHLIESSLICH AUS PLASTIK ODER ÄHNLICHEM NICHT METALLISCHEN MATERIAL BESTEHEN SIND HINGEGEN ERLAUBT. AM EINLASS WERDEN DURCH DAS ORDNUNGSPERSONAL SICHERHEITSKONTROLLEN (LEIBESVISITATIONEN EINGESCHLOSSEN) DURCHGEFÜHRT. DEREN ANWEISUNG IST FOLGE ZU LEISTEN. DAS MITBRINGEN VON GETRÄNKEN UND SPEISEN IST UNTERSAGT.

(B) BEI ZUWIDERHANDLUNG KÖNNEN DIE GEGENSTÄNDE EINBEHALTEN WERDEN. DIE VERWAHRUNG ERFOLGT AUF GEFAHR DES BESUCHERS.

(C) DAS VERBREITEN VON WERBUNG UND DRUCKSCHRIFTEN OHNE AUSDRÜCKLICHE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG IST VERBOTEN. DER VERKAUF VON WAREN OHNE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG DES VERANSTALTERS IST EBENFALLS NICHT GESTATTET.

(D) DEN ANWEISUNGEN DES ORDNUNGSPERSONALS IN AUSÜBUNG DES HAUSRECHTS IST FOLGE ZU LEISTEN.

(E) FÜR ROLLSTUHLFAHRER STEHEN AUS FEUERPOLIZEILICHEN ODER SONSTIGEN SICHERHEITSGRÜNDEN AUSGEWIESENE ROLLSTUHLSTANDPLÄTZE ZUR VERFÜGUNG. ROLLSTUHLFAHRER ERHALTEN NUR IN BEGLEITUNG IHRES BETREUERS ZUTRITT UND HABEN BEZÜGLICH DER WAHL IHRES STELLPLATZES DEN ANWEISUNGEN DES PERSONALS FOLGE ZU LEISTEN. AUS SICHERHEITSGRÜNDEN IST DAHER DER AUFENTHALT VON ROLLSTUHLFAHRERN IM INFIELD, FRONTSTAGE, VIP UND LOGEN-BEREICH NICHT ZULÄSSIG, DA DORT KEINE GEEIGNETEN PLÄTZE VORHANDEN SIND.

(F) AUS SICHERHEITSGRÜNDEN KANN DER ZUTRITT IN BESTIMMTE VERANSTALTUNGSBEREICHE BESCHRÄNKT WERDEN. ES BESTEHT KEIN GENERELLES ZUTRITTSRECHT. DER VERANSTALTER GEWÄHRT KEIN WIEDEREINTRITT BEIM VERLASSEN DER ABGESPERRTEN BEREICHE.

(G) BEI PERSONEN DIE AUF EINE BEGLEITPERSON, JEDOCH NICHT AUF EINEN ROLLSTUHL ANGEWIESEN SIND, ERFOLGT DER ZUTRITT BEI KAUF VON ANDEREN TICKETS UND DEM DAMIT VERBUNDENEN ZUGANG ZU ANDEREN BEREICHEN ALS DEM ROLLSTUHLBEREICH AUF EIGENE GEFAHR. IN DIESEM FALL IST AUCH FÜR DIE BEGLEITPERSON EIN ENTSPRECHENDES TICKET ZU ERWERBEN.

(H) AUS SICHERHEITSGRÜNDEN KANN DER ZUTRITT IN BESTIMMTE VERANSTALTUNGSBEREICHE BESCHRÄNKT WERDEN. ES BESTEHT KEIN GENERELLES ZUTRITTSRECHT. DER VERANSTALTER GEWÄHRT KEIN WIEDEREINTRITT BEIM VERLASSEN DER ABGESPERRTEN BEREICHE.

(I) FÜR DIE FREILUFTVERANSTALTUNGEN WIRD ANGEPASSTE KLEIDUNG UND SCHUHWERK EMPFOHLEN.

(2) Besondere Nutzungsregeln für die Nutzung von Campingplätzen

(A) DIE NUTZUNG VON CAMPINGPLÄTZEN IST NUR MIT EINEM VERANSTALTUNGSTICKET ERLAUBT.

(B) FÜR CAMPINGPLÄTZE KÖNNEN GESONDERTE NUTZUNGSGEBÜHREN ERHOBEN WERDEN.

(C) FÜR CAMPINGPLÄTZE GELTEN GESONDERTE NUTZUNGSORDNUNGEN, DIE MIT DER NUTZUNG ALS ANERKANNT GELTEN.

(D) CAMPING IST NUR AUF DEN EIGENS DAFÜR AUSGEWIESENEN CAMPINGPLÄTZEN UND WÄHREND DER OFFIZIELLEN ÖFFNUNGSZEITEN GESTATTET.

(E) OB ZELTE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN HÄNGT VON DER EINZELNEN VERANSTALTUNG AB. DER BESUCHER HAT SICH IM VORFELD DARÜBER ZU INFORMIEREN. ÜBLICHES CAMPINGMOBILIAR KANN MITGENOMMEN UND BENUTZT WERDEN. DAS MITNEHMEN UND DIE BENUTZUNG VON WOHNUNGSEINRICHTUNGSGEGENSTÄNDEN IST NICHT ERLAUBT.

(F) DIE NUTZUNG VON BENZINGENERATOREN IST NICHT ERLAUBT.

(G) DIE NUTZUNG VON GAS UND OFFENEM FEUER IST NICHT ERLAUBT. DER CAMPINGPLATZ IST SAUBER ZU HALTEN UND DIE ENTSPRECHENDEN ENTSORGUNGSEINRICHTUNGEN FÜR ABFÄLLE SIND ZU NUTZEN.

(H) IM ÜBRIGEN BEHÄLT SICH DER VERANSTALTER VOR, FÜR EINZELNE VERANSTALTUNGEN ERGÄNZENDE NUTZUNGSREGELN ZU ERLASSEN. DER BESUCHER HAT SICH FRÜHZEITIG DARÜBER ZU INFORMIEREN.

(3) Besondere Regeln bei der Nutzung von Parkplätzen

(A) DIE ANREISE ZU DER VERANSTALTUNG ERFOLGT DURCH DEN BESUCHER SELBSTÄNDIG UND AUF EIGENE GEFAHR. PARKEN IST NUR AUF DEN AUSGEWIESENEN PARKPLÄTZEN GESTATTET. FÜR DIE PARKPLÄTZE KÖNNEN GESONDERTE NUTZUNGSORDNUNGEN BESTEHEN. MIT NUTZUNG EINES PARKPLATZES GELTEN DIESE ALS ANERKANNT.

(B) DIE ZUFAHRT ZU DEN PARKPLÄTZEN IST NUR MIT EINEM GÜLTIGEN VERANSTALTUNGSTICKET.

(C) FÜR DAS PARKEN VON FAHRZEUGEN KÖNNEN GESONDERTE NUTZUNGSGEBÜHREN ERHOBEN WERDEN. DIE NUTZUNG EINES PARKPLATZES BEGRÜNDET KEINE VERWAHRUNG ODER BEWACHUNG.

(D) DAS ABSTELLEN DER FAHRZEUGE HAT SO ZU ERFOLGEN, DASS EIN AN- UND ABFAHREN UND EIN EIN- UND AUSSTEIGEN JEDERZEIT GEWÄHRLEISTET IST. DIE RETTUNGS- UND VERKEHRSWEGE SIND FREI ZU HALTEN. BEI NICHTBEACHTUNG KANN DAS FAHRZEUG AUF KOSTEN DES HALTERS UMGESTELLT ODER ENTFERNT WERDEN. AUF DEM GESAMTEN PARKPLATZ GILT DIE STVO. DEN WEISUNGEN DER VERKEHRSLENKUNGSKRÄFTE IST FOLGE ZU LEISTEN. DIE VERANTWORTUNG FÜR DAS BEFAHREN DES PARKPLATZES OBLIEGT ALLEIN DEM FAHRER. DER FAHRER HAT DAS BEFAHREN MIT DER ÜBLICHEN SORGFALT ZU LEISTEN.

(E) DAS NÄCHTIGEN AUSSERHALB VON FAHRZEUGEN IST NICHT GESTATTET. CAMPING, ZELTEN UND LAGERN AUF DEN PARKPLÄTZEN IST NICHT ERLAUBT. OFFENES FEUER UND BENZINGENERATOREN SIND NICHT ERLAUBT. DER PARKPLATZ IST SAUBER ZU HALTEN UND DIE ENTSPRECHENDEN ENTSORGUNGSEINRICHTUNGEN FÜR ABFÄLLE SIND ZU NUTZEN

(F) WOHNWAGEN UND WOHNMOBILE SIND AUF DEN PARKPLÄTZEN UND AUF DEM CAMPINGPLATZ ZUGELASSEN.

(4) Haftung des Betreibers

(A) DER VERANSTALTER HAFTET NUR FÜR SCHÄDEN, DIE NACHWEISLICH VON IHM, SEINEN ANGESTELLTEN ODER BEAUFTRAGTEN VORSÄTZLICH ODER GROB FAHRLÄSSIG VERSCHULDET WURDEN. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DEN LEISTUNGSTYPISCHEN BEREICH, DIE HAFTUNG BESCHRÄNKT SICH JEDOCH AUF DEN VERTRAGSTYPISCHEN, VORHERSEHBAREN SCHADEN. DIE HAFTUNG FÜR MITTELBARE SCHÄDEN UND FOLGESCHÄDEN IST AUSGESCHLOSSEN. DER BESUCHER IST VERPFLICHTET, EINEN SCHADEN UNVERZÜGLICH, INNERHALB VON 3 WERKTAGEN SCHRIFTLICH ANZUZEIGEN. OFFENSICHTLICHE SCHÄDEN SIND VOR VERLASSEN DER TIEFGARAGE ANZUZEIGEN.

(B) DER VERANSTALTER HAFTET NICHT FÜR SCHÄDEN, DIE ALLEIN DURCH ANDERE BESUCHER ODER SONSTIGE DRITTE PERSONEN ZU VERANTWORTEN SIND. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE AUF GRUND HÖHERER GEWALT SIND AUSGESCHLOSSEN. DER VERANSTALTER HAFTET NICHT FÜR SCHÄDEN, DIE DURCH DEN VERLUST DES KFZ DURCH DIEBSTAHL ENTSTEHEN ODER FÜR SCHÄDEN, DIE DURCH KFZ-EINBRÜCHE, VANDALISMUS UND ENTWENDUNG VON GEGENSTÄNDEN AN ODER AUS DEM INNENRAUM DER KFZ ENTSTEHEN.

5. Einlassverweigerung und Veranstaltungsverweis aus wichtigem Grund

(A) HAFTUNG DES BESUCHERSDER BESUCHER HAFTET FÜR ALLE DURCH IHN SELBST, SEINE ANGESTELLTEN, SEINE BEAUFTRAGTEN ODER SEINE BEGLEITPERSONEN DEM VERANSTALTER ODER DRITTEN SCHULDHAFT ZUGEFÜGTEN SCHÄDEN. ER IST VERPFLICHTET, SOLCHE SCHÄDEN UNAUFGEFORDERT VOR VERLASSEN DER TIEFGARAGE, DEN PARKPLÄTZEN, DEM CAMPINGPLATZ UND DES VERANSTALTUNGSGELÄNDES DEM VERANSTALTER ZU MELDEN. U. A. HAFTET DER BESUCHER FÜR VERUNREINIGUNGEN O.G. FLÄCHEN.

(B) DAS RECHT, DEN EINLASS AUS WICHTIGEM GRUND ZU VERWEHREN, BLEIBT DEM VERANSTALTER VORBEHALTEN. ALS WICHTIGER GRUND GILT U. A. INSBESONDERE EIN OFFENSICHTLICH STARK ALKOHOLISIERTER ZUSTAND DES BESUCHERS, EIN AGGRESSIVES AUFTRETEN, OFFENSICHTLICHER DROGENEINFLUSS ODER DIE MISSACHTUNG DER AKTUELLEN HYGIENE VERORDNUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DEM COVID!)-VIRUS. DER VERANSTALTER BEHÄLT SICH ZUDEM DAS RECHT VOR, DIE ÖRTLICH GELTENDE HYGIENVERORDNUNG DURCH EIGENE EINLASSBEDINGUNGEN ZU ERGÄNZEN. LIEGT BEI DEN ZUVORGENANNTEN GRÜNDEN DAS VERSCHULDEN BEI DEM BESUCHER, ENTFÄLLT DER ANSPRUCH AUF RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES.

(C) DER BESUCHER HAT SEIN VERANSTALTUNGSTICKET AUF DEM VERANSTALTUNGSGELÄNDE STETS BEI SICH ZU FÜHREN UND AUF VERLANGEN VORZUZEIGEN. BESUCHER, DIE KEIN VERANSTALTUNGSTICKET VORZEIGEN KÖNNEN, KÖNNEN VON DEM VERANSTALTUNGSGELÄNDE VERWIESEN WERDEN. EIN WIDEREINLASS IST NICHT MÖGLICH.

(D) BEIM VERLASSEN DES VERANSTALTUNGSGELÄNDES VERLIERT DAS VERANSTALTUNGSTICKET FÜR DIESEN TAG SEINE GÜLTIGKEIT. EIN WIDEREINLASS DES BESUCHERS IST NICHT MÖGLICH.

(E) BESUCHER MIT UNGÜLTIGER EINTRITTSKARTE ODER EINTRITTSBERECHTIGUNG ERHALTEN KEIN EINLASS ODER ERHALTEN EINEN PLATZVERWEIS. DER VERANSTALTER BEHÄLT SICH RECHTLICHE SCHRITTE VOR.

6. Durchführung, Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung / Rücknahme und Erstattung des Veranstaltungstickets

(A) VERANSTALTUNGSTICKETS WERDEN NUR BEI ABSAGE DER VERANSTALTUNG ZURÜCKGENOMMEN. ERSTATTET WIRD NUR DER TICKETPREIS, NICHT DIE VORVERKAUFS-, VERSAND- UND SONSTIGE GEBÜHREN. ANREISEKOSTEN WERDEN NICHT ERSTATTET. DER BESUCHER HAT SICH DAHER RECHTZEITIG ZU INFORMIEREN, OB DIE VERANSTALTUNG STATTFINDET. LAUT § 312G ABS. 2 NR. 9 BGB GILT DAS 14-TÄGIGE WIDERRUFSRECHT NICHT FÜR DEN KAUF VON TICKETS FÜR KONZERTE UND FESTIVALS.

(B) IM FALLE EINER ABSAGE NIMMT DER VERANSTALTER NUR SOLCHE VERANSTALTUNGSTICKETS ZURÜCK, DIE ÜBER DEN TICKETSHOP DES VERANSTALTERS ODER DEN OFFIZIELLEN VORVERKAUFSSTELLEN ERWORBEN WURDEN.

(C) BEI ABSAGE ABBRUCH ODER ÄNDERUNGEN DER DURCHFÜHRUNG DER VERANSTALTUNG AUFGRUND VON EREIGNISSEN, DIE NACHWSEISLICH AUSSERHALB DES EINFLUSSBEREICHS DES VERANSTALTERS LIEGEN, WIE Z.B. HÖHERE GEWALT (INSBESONDERE TERRORAKTE, ATTENTATE, ATTENTATSDROHUNGEN, KRIEG, BÜRGERKRIEG ODER KRIEGSÄHNLICHE EREIGNISSE, STREIK, AUSPERRUNG, ARBEITSRUHEN, AUFRUHR UND/ODER INNERE UNRUHEN, UNWETTER, ÜBERSCHWEMMUNGEN, PANDEMIEN/EPIDEMIEN) UND/ODER IM FALLE EINER BEHÖRDLICHEN ABSAGE AUFGRUND DER VORGENANNTEN ODER ANDERER EREIGNISSE, SIND DIE PARTEIEN VON IHREN JEWEILIGEN VERTRAGSPFLICHTEN BEFREIT. DER RÜCKERSTATTUNGSANSPRUCH DES TICKETINHABERS RICHTET SICH NACH DEN GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN. JEDE PARTEI TRÄGT IHRE EIGENEN KOSTEN. ETWAIGE SCHADENSERSATZ- ODER AUFWANDSERSATZANSPRÜCHE SIND AUSGESCHLOSSEN. DIES GILT AUCH BEI DER ABSAGE DES FESTIVALS AUFGRUND EINER BEHÖRDLICHEN ANORDNUNG WEGEN DES COVID19-VIRUS UND WENN DER VERANSTALTER AUFGRUND DES COVID19-VIRUS NACH ABWÄGUNG ALLER UMSTÄNDE ZU DER EINSCHÄTZUNG GELANGT, DASS DAS FESTIVAL ABGESAGT WERDEN MUSS. GRÜNDE HIERFÜR SIND INSBESONDERE DIE GEFAHR FÜR LEIB UND LEBEN DER AM FESTIVAL BETEILIGTEN ODER DER FESTIVALBESUCHER, EINREISEBESCHRÄNKUNGEN DER AM FESTIAVL BETEILIGTEN ODER DER FESTIVALBESUCHER ODER WEGEN VERTRAGSKÜNDIGUNGEN DURCH DRITTE, WIE SUBUNTERNEHMER, FÜR DIE DER VERANSTALTER KEINEN ERSATZ BESCHAFFEN KANN.

(D) DER VERANSTALTER BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, DIE VERANSTALTUNG ÖRTLICH UND/ODER TERMINLICH ZU VERLEGEN. DIE VERANSTALTUNGSTICKETS BEHALTEN DABEI IHRE GÜLTIGKEIT.

(E) IM FALLE VON PROGRAMMÄNDERUNGEN, DER STREICHUNG EINZELNER KONZERTE AUS DEM PROGRAMM, AUCH VON SOG. HEADLINERN, HAT DER BESUCHER KEINE ANSPRÜCHE GEGEN DEN VERANSTALTER, SOLANGE ÄNDERUNGEN IN EINEM GEWISSEN RAHMEN BLEIBEN UND DER GESAMTCHARAKTER DES FESTIVALS GEWAHRT BLEIBT.

(F) VERSPÄTUNGEN UND VERLEGUNGEN EINZELNER PROGRAMMPUNKTE SIND VOM BESUCHER HINZUNEHMEN.

(G) DIE VERANSTALTUNG FINDET BEI JEDER WITTERUNG STATT. DABEI KANN ES ABER ZU ERHEBLICHEN EINSCHRÄNKUNGEN KOMMEN. IST AUFGRUND DER WITTERUNGSUMSTÄNDE JEDOCH DIE GEFAHR DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT DER BESUCHER, KÜNSTLER ODER DES PERSONALS ZU BEFÜRCHTEN, WIRD DAS KONZERT/FESTIVAL/VERANSTALTUNG ABGEBROCHEN. OB UND IN WELCHER HÖHE DER TICKETPREIS ZURÜCKERSTATTET WIRD, HÄNGT DABEI VON DEM ZEITPUNKT DES KONZERTABBRUCHES UND DEN BIS ZU DIESEM ZEITPUNKT ERBRACHTEN LEISTUNGEN AB. VORSTEHENDE REGELUNG GILT ENTSPRECHEND, WENN DAS KONZERT AUS ANDEREN GRÜNDEN ABGEBROCHEN WERDEN MUSS (Z.B. BEHÖRDLICHE ANORDNUNG, TECHNISCHE GRÜNDE).

7. Urheberrecht, Ton- und Bildaufnahmen

(A) DIE DARBIETUNGEN DER VERANSTALTUNG UNTERLIEGEN DEM URHEBERRECHT. DAS MITBRINGEN VON TONAUFNAHMEGERÄTEN, FOTO-, FILM-, VIDEO- UND PROFESSIONELLEN DIGITALKAMERAS IST NICHT GESTATTET. TON- UND VIDEOAUFNAHMEN, AUCH FÜR DEN PRIVATEN GEBRAUCH, SIND UNTERSAGT.

(B) MIT DEM BETRETEN DES GELÄNDES WILLIGT DER BESUCHER UNWIDERRUFLICH EIN, DASS ER/SIE OHNE VERGÜTUNG ALS BESUCHER DER VERANSTALTUNG AUFGENOMMEN UND DIE AUFNAHMEN LIVE UND ÖFFENTLICH GESENDET UND AUSZÜGE DARAUS AUF DEN PLATTFORMEN DES VERANSTALTERS UND DEREN PARTNER VERÖFFENTLICHT WERDEN.

8. Anwendbares Recht

ES GILT AUSSCHLIESSLICH DAS RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

(1) Wichtige Hinweise für Besucher von Veranstaltungen

(A) GEHÖRSCHUTZBEI MUSIKVERANSTALTUNGEN BESTEHT AUFGRUND DER LAUTSTÄRKE GEFAHR VON MÖGLICHEN HÖR- UND GESUNDHEITSSCHÄDEN. DER GEBRAUCH VON OHRSTÖPSELN IN BÜHNENNÄHE WIRD DRINGEND EMPFOHLEN. OHRSTÖPSEL SIND AM MERCHANDISE STAND ERHÄLTLICH. NACH HERRSCHENDER, MEDIZINISCHER MEINUNG KÖNNEN LAUTSTÄRKEN MIT EINEM MITTELUNGSPEGEL VON 85 DB(A), BEZOGEN AUF 40 STUNDEN PRO WOCHE, ZU EINER GEHÖRSCHÄDIGUNG FÜHREN. IN NÄHERER UMGEBUNG ZUR MUSIKANLAGE KÖNNEN DEUTLICH HÖHERE PEGEL AUFTRETEN. DER AUFENTHALT INNERHALB DIESES BEREICHES IST NUR MIT GEHÖRSCHUTZ ZU EMPFEHLEN.

(B) FÜR DIE ANREISE WIRD EMPFOHLEN ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL ZU BENUTZEN.

(C) ACHTEN SIE AUF MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE. FÜR VERLOREN GEGANGENE GEGENSTÄNDE ÜBERNIMMT DER VERANSTALTER KEINE HAFTUNG.

(D) UM SICHER ZU GEHEN, DASS ES SICH BEIM VERANSTALTUNGSTICKET UM EINE ORIGINAL-EINTRITTSKARTE HANDELT, WIRD DRINGEND EMPFOHLEN DIE EINTRITTSKARTEN NUR BEI DEN BEKANNTEN VORVERKAUFSSTELLEN ODER IM OFFIZIELLEN ONLINE TICKETSHOP ZU ERWERBEN.

(2) Informationen zum Camping (Falls Camping angeboten wird)

(A) DO`S ERLAUBT SIND ZELTE UND ZELTMATERIAL, KLEINE PAVILLONS (HÖCHSTENS 3X3M) ZELTZUBEHÖR WIE CAMPINGSTÜHLE, EINWEGGRILLS, GASKOCHER MIT GASKARTUSCHEN (MAX. BIS 450G) GETRÄNKEFÄSSER (BIS 5 LITER), GETRÄNKEDOSEN, PLASTIKFLASCHEN, TETRAPACKS.

(B) DONT`S NICHT ERLAUBT SIND WOHNUNGSEINRICHTUNGEN WIE SOFAS, SESSEL, BAUMATERIAL, SPERRMÜLL, STROMGENERATOREN ODER AGGREGATE, EXTERNE AUTOBATTERIEN, GROSSE MUSIKANLAGEN TROCKENEIS, FLÜSSIGE GRILLANZÜNDER, KÜHLSCHRÄNKE, LASERPOINTER UND MEGAPHONE. UNVERHÄLTNISMÄSSIGE AUFBAUTEN WIE PARTYZELTE SIND EBENFALLS NICHT GESTATTE

(C) ALLE RETTUNGSWEGE SIND STETS FREI ZU HALTEN! TIERE DÜRFEN GRUNDSÄTZLICH NICHT MITGENOMMEN WERDEN. DIES DIENT IN ERSTER LINIE ZUM SCHUTZ DER TIERE – BITTE HABT DAFÜR VERSTÄNDNIS!

(D) GETRÄNKE IN GLASFLASCHEN UND GLASBEHÄLTERN SIND AUFGRUND DER VERLETZUNGSGEFAHR STRENGSTENS VERBOTEN.

(E) AN DEN ZUGANGSKONTROLLEN WIRD EUER GEPÄCK AUF GLASFLASCHEN UND VERBOTENE GEGENSTÄNDE DURCHSUCHT.

(F) FEUEROFFENES FEUER IST AUF BEIDEN PLÄTZEN STRENGSTENS VERBOTEN! AUSNAHMEN SIND DIE GRILLS. FÜR DEN CAMPINGGRILL SIND KLEINE (EINWEG-) GASKARTUSCHEN BIS 450G ERLAUBT. ALLERDINGS BEHALTEN WIR UNS DAS RECHT VOR, DIESE ERLAUBNIS ZU WIDERRUFEN, WENN WIR MISSBRAUCH DER KARTUSCHEN UND DAMIT EINE GEFÄHRDUNG FÜR LEIB UND LEBEN ANDERER KONSTATIEREN.

(G) GRUPPEN: WER AUF DEM CAMPING PLATZ GEMEINSCHAFTLICH CAMPEN WILL, MUSS AUCH GEMEINSAM ANREISEN UND DIE ZELTE ZUSAMMEN AUFBAUEN. BITTE HABT VERSTÄNDNIS DAFÜR, DASS DIE SECURITY NICHT DAFÜR ZUSTÄNDIG IST, BEFREUNDETE GRUPPEN AUF DEM ZELTPLATZ ZUSAMMENZUFÜHREN.